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Das Informationsblatt für Flugpaten herunterladen:  -> Acrobat Reader Format ->Microsoft Office Word Format -> Open Office Format

Das Reisedaten – Formular herunterladen und ausgefüllt zusenden:  -> Acrobat Reader Format (PDF)<- / -> Microsoft Word Format <-

Das ausgefüllte Reisedaten Formular bitte per E-Mail  (Anhang)  an  Susanne Karner  oder Teresa senden.

Diese Informationen brauchen wir, um eine Hundebox oder Kabinentasche anzumelden.
Vielen Dank!

 

 

Tierschutzverein APRAM Teneriffa
Informationen für Flugpaten!

… es ist ein sehr einfacher aber effektiver Weg, APRAM Teneriffa zu helfen.

Allgemeine Infos zu Flugpatenschaften:

Als Flugpassagier haben Sie die Möglichkeit ein Tier (je nach Fluggesellschaft auch bis zu drei Tiere) mitzunehmen. Viele Tierschutzvereine im Ausland nutzen diese Möglichkeit und für unsere Hunde ist dies die einzige Möglichkeit zur „Ausreise“.

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Was heißt es Flugpate für einen Hund zu sein

Für Sie als Passagier ist die Flugpatenschaft denkbar einfach. Das Tier wird am Tag Ihres Abflugtermins von einem Mitarbeiter unseres Tierheims zum Flughafen gebracht. Die notwendigen Formalitäten während des Eincheckens werden von der Mitarbeiterin mit ihnen zusammen durchgeführt. Sie werden dabei also nicht alleine gelassen. Wenn Sie gelandet sind, holen Sie den Hund am Fahrstuhl oder am Sondergepäckschalter bei der Gepäckausgabe ab und nehmen ihn mit nach draußen. Dort erwarten Sie schon freudig entweder die neuen Besitzer selbst und/oder wir von APRAM-Bergstrasse. Wichtig: Sie als Flugpaten sollten den Hund auf keinen Fall am Flughafen aus der Box oder Tasche holen. Der Hund könnte sich losreißen und weglaufen!!!
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So wird das Tier im Flugzeug transportiert
Es gibt zwei Möglichkeiten: 1. Hunde ab einem Gewicht über 6 kg werden im in einer Transportbox im Frachtraum überführt. 2. Hunde unter 6 kg. können in der Kabine in einer Transporttasche mitgenommen werden. Während des Fluges dürfen sie nicht aus der Tasche genommen werden. Damit sich die Hunde während des Fluges möglichst ruhig verhalten, bekommen sie vor dem Start ein leichtes Beruhigungsmittel verabreicht.
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Die Transportgebühren

Für Sie entstehen keine Kosten. Die Gebühren übernimmt der jeweilige Tierschutzverein, diese variieren je nach Fluggesellschaft. Sollten Sie die Kosten für eine Flugpatenschaft übernehmen wollen, ist Ihre Spende natürlich herzlich willkommen!
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Die Abwicklung der Flugpatenschaft

Der größte Teil wird vor Reiseantritt organisiert, dazu brauchen wir einige wichtige Reisedaten von ihnen. Diese können Sie oben im Dokumente – Ordner herunterladen. Das  ausgefüllte Reisedaten-Formular bitte per E-Mail an Susanne Karner (Team-Bergstrasse) oder Sabine Peschke (Team-Teneriffa) senden. Die Flugboxen der Hunde werden dann von der Tierheimleitung selbst angemeldet. Gerne können Sie während ihres Urlaubs auf Teneriffa das Tierheim auch besuchen, unsere Mitarbeiter vor Ort zeigen und erklären Ihnen gerne alles. Vor Antritt ihres Rückfluges werden sie spätestens 1 Tag vor Abflug von der Tierheimleiterin telefonisch oder per Mail kontaktiert.
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Welche Voraussetzung braucht der Hund um auszureisen. Worauf sollten sie achten!

Um aus einem EU-Land ausreisen zu dürfen muss der Hund gechipt sein und eine gültige Tollwutimpfung (nicht älter als 1 Jahr, nicht jünger als 21 Tage) haben. Beides muss im Pass des Hundes eingetragen sein.
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Der Verein versichert, dass das Tier:

über eine gültige Tollwutimpfung verfügt und mit einem Hauttransponter (Chip) zur Identivisierung versehen ist
Der Tierarzt bestätigt, dass das Tier frei von sichtbaren Krankheitszeichen und transportfähig ist.
und über einen dem europäischen Recht entsprechenden Heimtierausweis verfügt
Der Verein erklärt gegenüber dem Halter, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen für ein Verbringen eingehalten werden und der Verein über eine Erlaubnis nach §11 Abs. 1 S. 1 Ziff. 5 TierSchG, welche vom ansässigen Veterinäramt ausgestellt wurde, verfügt. Diese gestattet dem Verein Tiere nach Deutschland zu verbringen oder zum Zwecke der Abgabe in Deutschland zu vermitteln. Bei Rückfragen können Sie uns auch gerne per Telefon oder E-Mail kontaktieren.

Team APRAM Teneriffa & Team APRAM-Bergstrasse

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Traces und §11 Tierschutzgesetz
Seit dem 07.05.2010 ist das Verbringen von Hunden und Katzen aus dem Ausland nach Deutschland meldepflichtig (VO 388/2010 EG Abl L 114/3).
TRACES ist ein europäisches, tierärztliches Informationssystem, bei dem die Veterinärämter aus dem In- und Ausland datentechnisch miteinander verknüpft sind.
Mehr dazu auf  Wikipedia